Rechtsprechung
LG Magdeburg, 28.04.2009 - 9 O 727/09 (199) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Politische Meinungsäußerung darf Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Diffamierung des politischen Gegners als "Oberhetzer" rechtswidrige Schmähkritik
- anwalt.de (Kurzinformation)
Diffamierender Wahlkampf der NPD
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90
Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
Auszug aus LG Magdeburg, 28.04.2009 - 9 O 727/09
Fragesätze oder Teile davon, die nicht um einer - inhaltlich noch nicht feststehenden - Antwort willen geäußert werden, bilden vielmehr Aussagen, die sich entweder als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung darstellen und rechtlich wie solche zu behandeln sind ( BVerfG NJW 1992, 1442, 1443 f. [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 221/90] ). - OLG Karlsruhe, 10.08.1988 - 1 U 49/88
Auszug aus LG Magdeburg, 28.04.2009 - 9 O 727/09
Das gilt auch dann, wenn sich diese Elemente - wie häufig - mit Elementen der Tatsachenmitteilung oder -behauptung verbinden oder vermischen, jedenfalls dann, wenn beide sich nicht trennen lassen und der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung in den Hintergrund tritt ( OLG Karlsruhe NJW 1989, 1360 f. [OLG Karlsruhe 10.08.1988 - 1 U 49/88] ). - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus LG Magdeburg, 28.04.2009 - 9 O 727/09
Der gegen ihn gerichtete Unterlassungsanspruch des Verletzten besteht in gleicher Weise unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor eines dort eingestellten Beitrags ( BGH GRUR 2007, 724, 726 [BGH 27.03.2007 - VI ZR 101/06] ).